Aktuelles / Interessante Urteile
Hier informiere ich Sie regelmäßig über aktuelle und interessante Urteile zu den von mir vertretenen Rechtsgebieten sowie über Neuigkeiten aus meiner Kanzlei.
Mit Urteil vom 26. August 2026 (5 AZR 37/25) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber gegen den Annahmeverzugsvergütung fordernden
Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft darüber hat, welche Stellenangebote er von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hat. Ein weitergehender - selbständig einklagbarer - Anspruch
auf Auskunft, ob, wie und mit welchem Ergebnis sich der Arbeitnehmer aud diese beworben hat, steht dem Arbeitgeber dagegen nicht zu.
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