Erbrecht
Nach dem deutschen Erbrecht besteht die Möglichkeit, ein Testament eigenständig zu verfassen. Da viele Menschen die Kompliziertheit des Erbrechts unterschätzen, ist allerdings eine Großzahl der privat aufgesetzten Testamente fehlerhaft, unvorteilhaft oder nicht eindeutig abgefasst. Dies kann die Nichtigkeit und Unwirksamkeit des gesamtes Testaments oder einzelner Bestimmungen als Folge haben. Vom Erblasser nicht gewollte Rechtsfolgen und Erbstreitigkeiten sind vorprogrammiert.
Ich berate und unterstütze Erblasser bei der Formulierung einer individuellen, dem Willen entsprechenden Erbregelung.
Für Erben regel ich die Erbauseinandersetzung und im Falle von Streitigkeiten vertrete ich diese sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht sind insbesondere folgende Bereiche:
- Testamentserrichtung
- Vor- und Nacherbfolge
- Vorausvermächtnisse
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsvollstreckungen
- Erbauseinandersetzungen
- Enterbungen
- Sicherung des Pflichtteils
Kontakt
Rechtsanwalt
Dr. Sascha Preuß
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28832 Achim
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preuss(at)kanzlei-dr-preuss.de
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