Inkasso / Forderungseinzug

Die Zahlungsmoral in Deutschland nimmt aufgrund der schlechten Wirtschaftslage immer mehr ab. Die Überschreitung von Zahlungsfristen wird zunehmend zur gängigen Praxis. Aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehungen warten viele Unternehmen sehr lange und mahnen Schuldner mehrmals selber. Unabhängig davon, dass dadurch kostenintensive Arbeitskräfte gebunden werden, ist dies bei zahlungsunwilligen Schuldnern auch stets erfolgslos. Bei Schuldnern, welche sich in einer finanziellen Schieflage befinden, kann dies dazu führen, dass diese in der Zwischenzeit zahlungsunfähig werden und die Forderungen ausfallen. Ein Tätigwerden bereits bei geringfügigem Überschreiten der Zahlungsfristen ist in der Regel somit empfehlenswert.

 

Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes anstelle eines Inkassobüros hat bei erkennbar zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern den Vorteil, dass die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten im Gegensatz zu den Inkassokosten nach der Rechtsprechung grundsätzlich erstattungsfähig sind.

 

Im Vergleich zu Inkassounternehmen übernehme ich für Sie zudem sowohl den außergerichtlichen als auch den gerichtlichen Forderungseinzug, von der ersten außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis in das streitige gerichtliche Verfahren. 

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Rechtsanwalt

Dr. Sascha Preuß

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