Kaufrecht
Der Abschluss von Kaufverträgen gehört zum alltäglichen Leben eines jeden Menschen. Sei es z.B. der Kauf von Brötchen, Lebensmitteln oder Zeitungen. In der Regel verlaufen diese Kaufgeschäfte ohne Probleme. Anders kann es aber sein, wenn es um den Kauf von teureren und komplizierteren Produkten geht, wie z.B. Autos, Elektrogeräte oder Maschinen. Oftmals stellt sich im Nachhinein raus, dass das gekaufte Produkt nicht dem von Verkäufer oder Prospekten versprochenen Eigenschaften entspricht. Schlimmstenfalls ist das Produkt fehlerhaft und verursacht schwere Schäden, wie z.B. eine Überschwemmung des Kellers durch eine defekte Waschmaschine oder gar die Verursachung eines Unfalls durch eine defekte Bremsleitung am Auto. In diesen Fällen stellt sich vor allem die Frage des Schadensersatzes, der Minderung des Kaufpreises oder des Rücktritts vom Vertrag.
Ich berate und vertrete sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen in allen Belangen des Kaufrechts außergerichtlich sowie auch gerichtlich, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Gestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Reichweite und Inhalt von Garantien
- Eigentumsverschaffung
- Rücktritt und Widerruf von Verträgen
- Mängelgewährleistungsansprüche (Schadensersatz, Kaufpreisminderung, Nacherfüllung)
- Verjährung
- Kauf im Internet, eBay Käufe und Verkäufe etc.
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Rechtsanwalt
Dr. Sascha Preuß
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