Vertragsrecht / AGB-Recht
In der heutigen Zeit werden Verträge nur noch in den seltensten Fällen individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt. Regelmäßig wird ein Vertrag von einer Partei gestellt. Dies hat zur Folge, dass die meisten Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sind. Entsprechen die Klauseln nicht den gesetzlichen Bestimmungen, sind diese unter Umständen unwirksam, ggf. ist sogar der gesamte Vertrag unwirksam. Hier drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Gerne unterstütze ich Sie bereits im Vorfeld bei Vertragsverhandlungen. Im Falle von Streitigkeiten vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Zudem gestalte und überprüfe ich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse Allgemeine Geschäftsbedingungen und insbesondere die nachfolgend aufgeführten Verträge:
- Beraterverträge (Strukturvertrieb)
- Darlehensverträge
- Dienstverträge
- Gesellschaftsverträge
- IT-Verträge
- Kaufverträge
- Maklerverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Werkverträge
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Dr. Sascha Preuß
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